Die NIS2-Anforderungen:
Neue Standards für Cybersicherheit in der EU
Wesentliche NIS2-Anforderungen im Überblick
Registrierungspflicht für wichtige Einrichtungen (§33 BSIG)
Unternehmen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen eingestuft werden, müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren.
- Bereitstellung aktueller Kontaktdaten.
- Etablierung zuverlässiger Kommunikationswege, z. B. durch eigene CERTs (Computer Emergency Response Teams).
Diese Registrierung bildet die Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen (§32 BSIG)
Sicherheitsvorfälle mit erheblicher Auswirkung müssen spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden:
• Meldung an das BSI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
• Klare Prozesse für die Meldung von Vorfällen, auch außerhalb der Arbeitszeiten.
• Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.
Dies erfordert einen Notfallplan und technische Systeme, um Vorfälle schnell zu erkennen.
Risikomanagement als Kernanforderung (§30 BSIG)
Ein zentraler Bestandteil der NIS2-Anforderungen ist ein umfassendes Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme:
• Identifizierung und Bewertung von Risiken.
• Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung dieser Risiken.
• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.
Das Ziel ist, die Risiken für die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Systemen systematisch zu minimieren.
Mitarbeiterschulung: Ein integraler Bestandteil der NIS2-Anforderungen (§38 BSIG)
Eine wichtige Neuerung der NIS2-Richtlinie ist die Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern:
• Regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für alle Beschäftigten, um sie für Risiken und Bedrohungen zu sensibilisieren.
• Spezifische Schulungen für Führungskräfte und IT-Teams, die auf ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten zugeschnitten sind.
• Einbindung von Schulungen in Onboarding-Prozesse für neue Mitarbeiter.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter in der Lage sind, Cybersicherheitsrichtlinien zu verstehen und umzusetzen.
Der Annex der NIS2UmsVO: Die Details der zu NIS2-Anforderungen
• Rollen und Verantwortlichkeiten: Festlegung, wer für die Cybersicherheit verantwortlich ist.
• Lieferkettensicherheit: Anforderungen an IT-Lieferanten und die Überwachung ihrer Sicherheitsmaßnahmen.
• Sicherer Entwicklungszyklus: Integration von Cybersicherheitsanforderungen in alle Phasen der IT-Entwicklung.
Diese detaillierten Vorgaben machen den Annex zu einer wertvollen Anleitung für Unternehmen.
Warum auch andere Unternehmen die NIS2-Anforderungen umsetzen sollten
Auch Unternehmen, die nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fallen, profitieren von der Umsetzung dieser Standards:
• Erhöhung der Cybersicherheit: Schutz vor finanziellen Verlusten und Reputationsschäden.
• Stärkung des Vertrauens: Kunden und Partner bevorzugen Unternehmen mit klaren Sicherheitsstandards.
• Vorbereitung auf zukünftige Regularien: NIS2 könnte als Blaupause für weitere gesetzliche Vorgaben dienen.
Der Annex der NIS2UmsVO ist ein umfassender Leitfaden, der Unternehmen dabei hilft, die Anforderungen systematisch umzusetzen und ihre IT-Sicherheitsstrategien zu verbessern.
Fazit: Die NIS2-Anforderungen als Chance für Unternehmen
Die NIS2-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland markieren einen bedeutenden Fortschritt für die Cybersicherheit. Unternehmen, die die NIS2-Anforderungen frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren von einer gestärkten IT-Infrastruktur und einem höheren Vertrauen bei Kunden und Partnern. Mit der NIS2UmsVO steht ein detaillierter und praxisorientierter Leitfaden zur Verfügung, der Unternehmen dabei unterstützt, diese Herausforderungen zu meistern.